Beschreibung
Röhm RG 46 - Schreckschuss-, Gas- und Signal Revolver
Der Röhm RG 46 ist ein kleiner Schreckschussrevolver bei dem der Abschussbecher auch gleichzeitig der Lauf ist. Geladen wird dieser Gasrevolver mit 7 Platzpatronen oder Gaspatronen im Kaliber 6 mm Flobert. Der Signalrevolver Röhm RG 46 eignet sich hervorragend für den Abschuss von 15 mm Signalmunition.
Der RG 46 mit dem Zusatzlauf
Der 15 mm Zusatzlauf des Röhm RG 46 ermöglicht den Abschuss von Leuchtmunition im entsprechen Kaliber Es stehen eine Auswahl an Leucht-, Licht- und Soundeffekten zur Verfügung. Aber auch Sortimente mit einer bunten Feuerwerksmischung finden Sie hier bei us im Luftgewehr-Shop.
Die technischen Details
Der Röhm RG 46 ist ein Schreckschussrevolver im Kaliber 6 mm Flobert und geeignet für Platzpatronen, Gaspatronen und Signalmunition. Der Revolver ist mit einer 7-Schuss Trommel ausgestattet welche über einen Zentralausstoßer für die leeren Hülsen verfügt. Der RG 46 hat eine Gesamtlänge von 148 mm bei einem Gewicht von 439 g. Der Abschussbecher dient auch gleichzeitig als Lauf. Die Oberfläche des Signalrevolvers ist brüniert. Der Röhm Revolver ist mit einem Double Action Abzug ausgerüstet.
Die technischen Parameter in der Übersicht
- Bezeichnung: Röhm RG 46 Schreckschuss Revolver - Gasrevolver - Signalrevolver
- Kaliber: 6 mm Flobert
- Trommelkapazität: 7 Schuss
- Ausführung: brüniert
- Gewicht: 439 g
- Länge: 148 mm
- Höhe: 108 mm
- Abzug: Single- / Double-Action
- Zubehör: Beschreibung, Zusatzlauf (Abschussbecher, Raketenbecher), Reinigungsbürste
- Herstellerangabe: UMAREX GmbH & Co. KG | Donnerfeld 2 | 59757 Arnsberg | Deutschland | contact@umarex.de
Herstellerangabe: UMAREX GmbH & Co. KG | Donnerfeld 2 | 59757 Arnsberg | Deutschland | contact@umarex.de
Der Röhm RG 46 - Ihr neuer Schreckschussrevolver frei ab 18 Jahren
Sie können den Schreckschussrevolver frei ab 18 Jahren hier bei uns im Luftgewehr-Shop kaufen. Wenn Sie den Revolver bestellen möchten, brauchen wir einmalig eine unterschriebene Ausweiskopie von Ihnen. Sie können uns die Kopie per eMail oder Brief zusenden. Zum Führen in der Öffentlichkeit ist der kleine Waffenschein erforderlich.
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Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise für Schreckschusswaffen
Umgang und Bedienung
- Verantwortungsbewusster Umgang: Behandeln Sie Schreckschusswaffen stets so, als wären sie geladen. Richten Sie die Waffe niemals auf Menschen oder Tiere und beachten Sie alle Sicherheitsregeln wie bei einer echten Schusswaffe.
- Schutzmaßnahmen: Tragen Sie beim Schießen eine Schutzbrille und ggf. Gehörschutz, da der Knall und Druck einer Schreckschusswaffe Schäden verursachen können.
- Lagerung: Bewahren Sie Schreckschusswaffen und Munition sicher und verschlossen auf, außerhalb der Reichweite von Kindern und unbefugten Personen.
- Bedienungsanleitung: Lesen Sie vor der ersten Nutzung die beiliegende Bedienungsanleitung gründlich durch, um eine sichere Handhabung zu gewährleisten.
Führen in der Öffentlichkeit
- Gesetzliche Bestimmungen: In Deutschland ist zum Führen einer Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit der kleine Waffenschein erforderlich. Diesen können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde ohne Angabe von Gründen beantragen. Ein generelles Führungsverbot gilt für alle öffentlichen Veranstaltungen.
- Diskretion: Tragen Sie die Waffe verdeckt und vermeiden Sie unnötige Aufmerksamkeit, um Panik oder Missverständnisse zu verhindern.
Schießen
- Verwendung nur auf sicherem Gelände: Schießen Sie mit Schreckschusswaffen ausschließlich auf ausgewiesenen Schießständen oder in sicheren Bereichen, die für diesen Zweck geeignet sind und für die Sie die Genehmigung des Eigentümers haben.
- Sicherheitsabstand: Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen und Gegenständen, da beim Abfeuern heiße Gase und Partikel entweichen können.
Verwendung an Silvester
- Schießen nur auf dem eigenen Grundstück: Das Abfeuern von Schreckschusswaffen ist nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt. Achten Sie darauf, dass die abgefeuerten Geschosse das Grundstück nicht verlassen, um keine Gefahr für andere darzustellen.
- Schießerlaubnis für öffentliche Bereiche: Im öffentlichen Raum ist eine Schießerlaubnis erforderlich. Ohne diese ist das Schießen dort untersagt, auch zu Silvester.
- Alkohol vermeiden: Führen und bedienen Sie die Waffe niemals unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, um unnötige Risiken zu vermeiden.
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