Freitag, 21. Juni 2019

Kleiner Waffenschein - kurz und knapp erklärt.

Der kleine Waffenschein - ein kurzer Überblick

Der kleine Waffenschein berechtigt Sie zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff oder Signalwaffen mit PTB-Zulassung in der Öffentlichkeit. Nicht mehr und nicht weniger. Eigentlich ist damit das Wichtigste gesagt, aber es hat sich gezeigt, dass doch viel Klärungsbedarf da ist. 

Nachfolgende Erklärungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können sich jederzeit durch eine neue Gesetzgebung ändern.

  • Der kleine Waffenschein berechtigt:
    Zum Führen einer Schreckschusswaffe oder auch Gaspistole mit dem Zulassungszeichen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit. Diesen Waffen werden im amtsdeutsch als Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen bezeichnet. Auch der Begriff "Führen" ist waffenrechtlich geregelt und bedeutet das Sie die Waffe außerhalb Ihres befriedeten Besitzes bei sich tragen. Übrigens! Der Ladezustand ist für diesen Sachverhalt unerheblich. Also egal ob geladen oder ungeladen, sobald Sie mit der Waffe Ihr Grundstück verlassen, ist ein Waffenschein und ein Ausweisdokument (Pass oder Perso) erforderlich. Und nochmals Achtung: Ihr Auto oder Ihr Wohnmobil gelten nicht als befriedeter Besitz, auch das Mitführen im Kofferraum oder im Handschuhfach ist ohne den kleinen Waffenschein nicht erlaubt.
  • Der kleinen Waffenschein - Einschränkungen und Gültigkeit
    • zum Kauf einer Schreckschusswaffe oder Gaspistole brauchen Sie keinen kleinen Waffenschein ( das ist erwerbsscheinfrei ab 18 Jahren möglich)
    • er gilt auch nicht für andere freie Waffen (Luftgewehre, Luftpistolen oder CO2 Waffen)
    • er gilt auch nicht für Peffersprays, Messer, Armbrüste, Schwerter, Elektroschocker oder ähnliche Gegenstände (hier gelten ggf. auch andere Gesetze für den Umgang mit diesen Geräten, der kleine Waffenschein hat mit diesen Sachen aber nichts zu tun)
    • der kleine Waffenschein berechtigt auch nicht zum Schießen mit der Schreckschusswaffe
    • er ist völlig eigenständig und wird auch durch keine andere Erlaubnis ersetzt (z. B: Jagdschein, Waffenbesitzkarte, Großer Waffenschein)
    • für den Transport, z.B. vom Händler nach Hause, brauchen Sie keinen kleinen Waffenschein. Allerdings müssen Sie die Waffe in einem verschlossenen Behältnis und getrennt von der Munition transportieren. (Koffer mit Schloss oder Kabelbinder gesichert, o. ä.)
  • Führungsverbote trotz kleinem Waffenschein
    • alle öffentlichen Veranstaltungen
    • Disco, Volksfeste, Ansammlungen, Demonstrationen - also immer da wo viele Menschen aufeinandertreffen
  • Wie bekomme ich den kleinen Waffenschein
    • Stellen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Behörde (Polizei, Kreisverwaltung, Ordnungsamt). 
  • Muss ich die Waffe verdeckt tragen?
    • Ja, das müssen Sie

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll Ihnen als Überblick dienen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Weitere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Behörde. Stand: 21.06.2019

Bis demnächst!

Uli vom luftgewehr-shop.com

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